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Abgaben und Dienste im Mittelalter

 

die älteste Abgabe, der Zehnte, ein Zehntel des Einkommens Gott zu opfern, war bereits im Altertum in verschiedenen Kulturen bekannt und war über das Mittelalter bis in die frühe Neuzeit üblich.

 

Treffen von Abraham und Melchizadech, Ölgemälde von Dierick Bouts
Treffen von Abraham und Melchizadech,
Ögemälde von Dierick Bouts

Der Zehnte in der Bibel

Bereits der König und Hohepriester Melchisedek, eine Gestalt aus dem Alten Testament, erhielt von Abraham den Zehnten als freiwillige Abgabe (Gen 14,20):

[…] und gelobt sei Gott der Höchste […]. Und Abram gab ihm den Zehnten von allem.

 

Mose von Michelangelo Buonarrotii
Mose von Michelangelo Buonarroti

Später wurde es dann Pflicht. Im 3. Buch Mose 27,30 wird es wie folgend beschrieben:

Alle Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

 

Auch im 5. Buch Mose 14,22 wird die Abgabe des Zehnten erwähnt:

Du sollst alle Jahre den Zehnten absondern von allem Ertrag deiner Saat, der aus deinem Acker kommt [...]

 

Der Zehnte im Mittelalter

Eingehoben wurden im Mittelalter der Großzehnt (auch Feld-, Frucht- oder Grundzehnt) in Form von Getreide, Heu, Wein, Flachs und Feldfrüchten, also die zehnte Garbe, ein Zehntel von Wein und der Kleinzehnt (Etter-, Blut- oder Viehzehnt) in Form von Erzeugnissen des Hausgartens (z.B. Obst, Gemüse), von Tieren (z.B. Schweinen, Lämmern, Zicklein, Hühnern, Gänsen)

Bauern müssen ihren Zehent abliefern - Murales in Balbido
Bauern müssen ihren Zehent abliefern -
Murales in Balbido

und tierischen Produkten (z.B. Wolle, Käse, Eier).

Häufig musste doppelt bezahlt werden: an den Gutsherrn und als Pfarrzehnten an die Kirche.

Die Zehnteinhebung erfolgte gemäß dem "Abgabekalender" zu bestimmten Terminen: so war etwa am 1. Mai (St. Walburgis) der Lämmerzehnt, am 25. Mai (Urbanstag) der Obst- und Weinzehnt, am 24. Juni (St. Johanni) der Viehzehnt, am 20. Juli (Margaretentag) der Getreidezehnt und am 15. August (Mariä Himmelfahrt) oder 1. September (St. Aegidius) der Gänsezehnt fällig.

Vom 13. Jahrhundert an wurde der Zehnt zunehmend in Form einer Geldzahlung erbracht. Die Höhe der zu erbringenden Zehnten wurde von Zehntbeamten durch Beaugenscheinigung auf dem Feld bzw. auf der Weide oder im Stall festgestellt und dem Schultheißen des Zehentdorfes zur Einhebung aufgetragen. Keine Frage, dass die Beständner1 versuchten, die Zehnten durch Feilschen niedrig zu halten und dass die Zehntbeamten ungeliebte Leute waren.

Die Höhe der Abgaben betrug ungefähr ein Drittel der landwirtschaftlichen Erträge eines Bauern. Die übrigen zwei Drittel, die ihnen verblieben, waren meistens immer noch eine größere Menge als sie früher für sich allein erwirtschaftet hatten. Der Lebensstandard der Bauern erhöhte sich anfänglich durch die Hörigkeit tatsächlich. Die Abgaben wurden am Herrenhof oder am Hof des Meiers, eines Beauftragten des Grundherrn, abgeliefert.

 

Das Besthaupt

Eine weitere Last der Untertanen war die Abgabe bei Besitzveränderungen durch Tod oder Verkauf: das Besthaupt, auch Mortuarium genannt, eine Art Erbschaftsteuer, die der Erbe des hörigen Bauern von dessen Nachlass an den Gutsherrn zu entrichten hatte. Sie war eine Naturalienabgabe, die häufig im besten Stück Vieh (Besthaupt, Kurmede) oder im besten Gewand (Gewandfall) bestand. Später wurde die Abgabe in der Regel in Geld verwandelt.

Friedrich II.
Friedrich der Große

 

 

Erst unter Friedrich dem Großen (Ende des 18. Jahrhunderts) wurde für die meisten Provinzen des Königreichs Preußen den Untertanen die Erblichkeit und das Eigentumsrecht gesichert. Und diese Verordnung half dazu, ein Leiden des Landvolkes zu beenden, welches das Land zu entvölkern drohte.

 

 

 

Bauern bearbeiten ihr Feld
Bauern bearbeiten ihr Feld

Dienste (Frondienste oder Herrendienste) mussten die Bauern drei Tage wöchentlich auf den Feldern des Herrn leisten, die er nicht an Hörige vergeben hatte. Dazu mussten sie ihr eigenes Gespann benützen. Sie arbeiteten

"bis die Sonne wich; die kleineren Leute mußten ebenso Handarbeit tun, je nach der Pflicht ihrer Stelle mit zwei, mit vier oder gar mit mehr Händen. Sie standen günstig, wenn sie während solcher Tagesarbeit Kost erhielten. Und selbst die Bestimmung der Tage war der Gutsherrschaft überlassen. Diese uralte Verpflichtung wurde nach dem 30-jährigen Kriege durch die Übergriffe der Herren nur zu oft gesteigert. [...] Die Frontage wurden willkürlich in halbe, ja in Vierteltage zerrissen und dadurch dem Landmann die Versäumnis und die Unordnung der eigenen Wirtschaft beträchtlich vermehrt. Vermehrt wurde auch die Zahl der Tage. [...] Im Jahre 1790 [...] erhoben sich die Bauern in Meißen gegen die Gutsherren, weil diese die Dienste so übermäßig gehäuft hatten, daß den Untertanen selten ein Tag zu eigener Arbeit frei blieb. Und wieder 1799 [...] mußte Friedrich Wilhelm III. eine Kabinettsorder erlassen, worin er seinen Edelleuten einschärfte, den Hofdienst ihrer Bauern nicht häufiger als drei Tage in der Woche zu beanspruchen und den Leuten ein billiges Gemüt zu erweisen."

Gustav Freytag: Der deutsche Bauer seit dem Dreißigjährigen Kriege, 1859-67

 

 

 

Frondienst
Frondienst

Auch die Kinder der Untertanen standen unter Dienstzwang. Kamen sie ins arbeitsfähige Alter (12 Jahre), mussten sie der Herrschaft vorgestellt werden. Häufig mussten sie dann für drei Jahre auf dessen Hof dienen. Für den Dienst auf einem anderen Hof benötigte man einen "Erlaubnisschein", der erkauft werden musste. Wer bereits auswärts diente, musste alle Jahre einmal, meistens in der Weihnachtszeit, der Gutsherrschaft einen Besuch abstatten. Ging das Kind eines Untertanen in das Handwerk oder einen anderen Beruf über, so musste der Herrschaft eine Summe bezahlt werden, die dafür dann den Entlassungsbrief ausstellte.

 

Der Frondienst konnte auch andere Aufgaben einschließen, z. B. den Bau von Burgen, Brücken und Straßen oder den Transport von Gegenständen und Früchten auf die städtischen Märkte. Durch die Abgaben und Dienste konnte die Abhängigkeit der Bauern von ihren Grundherren oft drückend werden.

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1 Beständner = historische Bezeichnung für Pächter

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