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Die Entstehung des Herzogtums Schwaben

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Das Herzogtum Schwaben

Schwaben im Heiligen Römischen Reich
Schwaben im Heiligen Römischen Reich

versuche ein Stammesherzogtum1 Schwaben zu bilden gelangen erst 917, in den Machtkämpfen im sich auflösenden Karolingerreich. Der Hunfridinger Burkhard I. (oder Burchard) aus Rätien (heute Vorarlberg), mächtigster Herrscher in Schwaben, konnte sich durchsetzen und das territorial verkleinerte Herzogtum Schwaben neu begründen, das vorrangig der Kontrolle der Alpenpässe diente.

Das Herzogtum umfasste nahezu das ganze alemannische Sprachgebiet: die deutschsprachige Schweiz (mit Graubünden), das Elsass, Südbaden, Württemberg (ohne den Norden), Bayrisch-Schwaben, Liechtenstein und Vorarlberg. Die geschichtliche Entwicklung führte in der Folgezeit zu einer Gliederung des Stammes in Schwaben, Deutschschweizer, Elsässer und Vorarlberger.

Herzogtum Schwaben um 1000
Herzogtum Schwaben um 1000

Das Herzogsamt war im 10. und 11. Jahrhundert ein bedeutendes königliches Amt, sein jeweiliger Inhaber war Lehnsmann und Vasall des Königs.

Nach heftigen inneren Kriegen (1096) wurde das Herzogtum unter die Häuser Staufen und Zähringen geteilt. Die Zähringer erhielten Thurgau, Zürichgau, Aargau mit Burgund, die Staufen das eigentliche Schwabenland oder den ostrheinischen Teil Alemanniens.

Unter den Staufern (1079-1268) erlebte das Herzogtum Schwaben seine höchste Blüte, danach wurde es in zahlreiche größere und kleinere Landesherrschaften (v. a. Wirtemberg und Baden) aufgelöst. Nach dem Tod Konradins, letzter legitimer männlicher Erbe des Kaiserhauses der Staufer, wurde das Herzogtum Schwaben nicht wieder besetzt.

Politisch bestand es bis 1268, also bis zum Ende der Staufer und dem Ende der Stammesherzogtümer überhaupt, rechtlich wurde es erst 1806 zusammen mit dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation aufgelöst.

 

Herzogtum Schwaben im 10. und 11. Jahrhundert

 

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1 Stammesherzogtum = Herzog [althochdeutsch herizogo, aus heri = Heer und -zogo von ziehen, „der mit dem Heer auszieht“, (lat. Dux), ] bei den germanischen Stämmen ein nur für die Dauer eines Krieges gewählter od. durch Los bestimmter Heerführer, später der militärische Anführer seines Herzogtums. Tacitus nennt jene, in denen er die eigentlichen Häupter der Volksstämme sah, Könige (reges), die Herzöge aber Heerführer (duces). Im Langobarden- und im Frankenreich waren die Herzöge dem König untergeordnet und hatten eigene Ämter in bestimmten Bezirken. In den Zeiten der Schwäche des merowingischen Königtums erlangten diese Herzöge mit zunächst vorwiegend militärischen Aufgaben, später zum Teil stammesherrschaftlichen Befugnissen bald eine größere Selbständigkeit, und so kam es, daß schon in den letzten Zeiten der Merowinger die Herzöge in Bayern, Alemannien, Thüringen und Friesland ihre Herzogtümer erblich regierten und mitunter sogar unabhängig zu machen suchten. Die Karolinger beseitigten bis 788 diese (älteren) Stammesherzogtümer. Unter dem ersten deutschen König Heinrich I. wurde das sog. jüngere Stammesherzogtum, das sich in der späten Karolingerzeit gebildet hatte, durch Lehnshuldigung der Herzöge an das Reich gebunden. Der Herzog ist die höchste Adelsstufe.

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