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Die Grafschaft Wirtemberg im 14. Jahrhundert

(Teil 2 von 6)

Wirtemberg unter Graf Eberhard I.

Graf Eberhard I.
Graf Eberhard I.

graf Eberhard I. "der Erlauchte", Halbbruder Ulrichs II., regierte von 1279 bis 1325. Mit seinem Wahlspruch: Gottes Freund und aller Welt Feind versuchte er die kühn aufstrebenden Reichsstädte1 zu demütigen und wenn irgend möglich dem Land Wirtemberg einzugliedern. Der Versuch scheiterte; dennoch blieb die Feindschaft zwischen den Grafen und den Bürgern bestehen, die von Jahr zu Jahr wuchs und zu immer neuen bitteren Verhandlungen und blutigen Kriegen führte.

Freie und Reichsstädte innerhalb des Heiligen Römischen Reiches 1648
Freie und Reichsstädte innerhalb des Heiligen Römischen Reiches 1648

Als Konrad IV. von Weinsberg im Jahr 1301 seinen Besitz, die Herrschaft Neuffen (Burg und Stadt), für 7.000 Pfund Heller und am 10. Oktober 1325 die Herrschaft Winnenden für 4.660 Pfund Heller an Graf Eberhard verkaufen musste, gaben sich die beiden das Wort, ihre Untertanen in der Herrschaft Neuffen und Winnenden frei von einer in die andere ziehen zu lassen. Das ist die erste Beurkundung des einer allgemeinen Auswanderungsfreiheit von Untertanen in Wirtemberg.

aus: Friedrich Gutscher: Der Tübinger Vertrag oder die Wiederherstellung der würtembergischen Verfassung unter der RegierungHerzog Ulrichs im Jahr 1514, Juli 1816, §. 67, S.73;

 

Graf Eberhard gelang es während seiner Regierungszeit von 1279 bis 1325, die Grafschaft Wirtemberg fast um die Hälfte zu vergrößern.

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Sein Nachfolger wurde Ulrich III., der von 1325-1344 regierte. Seine regionale Bündnis- und Erwerbspolitik trugen wesentlich dazu bei, das württembergische Territorium während seiner Regierungszeit deutlich zu vergrößern.

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Wirtemberg unter den Grafen Eberhard II. und Ulrich IV.

Eberhard II., der Greiner und der jüngere Ulrich IV. beerbten ihren Vater Ulrich III. im Jahr 1344. Eberhard zwang seinen Bruder zur Zustimmung eines Hausvertrages, der die Unteilbarkeit Württembergs bestätigte. Ulrich überließ bald darauf am 1. Mai 1362 seinem Bruder Eberhard die alleinige Regentschaft.

Kaiser Karl IV.
Kaiser Karl IV.

Zur Festigung seiner Macht und zur territorialen Vergrößerung Wirtembergs ging Eberhard II. verschiedene Bündnisse und Auseinandersetzungen mit Kaiser Karl IV. ein. Als Ergebnis erhielten Eberhard und sein Bruder 1360 zusätzliche Privilegien (zum Beispiel die alleinige Gerichtsbarkeit), die die Grafschaft Wirtemberg neu definierten.

 

In seiner Regierungszeit richtete Eberhard seine Politik stark gegen die Reichsstädte aus, die der Ausdehnung des wirtembergischen Territoriums im Weg standen.

Schwäbischer Städtebund im Jahr 1449
Schwäbischer Städtebund im Jahr 1449

So erhoben sich die im Schwäbischen Städtebund2 zusammengeschlossenen Reichsstädte 1376 zum Kampf: sie versuchten die wachsende Übermacht der deutschen Adligen zu brechen und sich selber eine einflussreiche Zukunft zu sichern. Ergebnis dieser Auseinandersetzungen war, dass die Städte ihre Unabhängigkeit behielten. Die territorialen Zugewinne Wirtembergs während der Regierungszeit Eberhards waren trotz allem beträchtlich.

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Wirtemberg unter Graf Eberhard III.

Eberhard III. und seine Räte
Eberhard III. und seine Räte

Eberhard III., genannt „der Milde“, (1392–1417) Sohn Graf Ulrichs und der Elisabeth von Bayern, war Graf von Wirtemberg von 1392 bis 1417.

Er regierte in einem friedlichen Zeitalter und war nicht begierig nach Machtgewinn und kriegerischem Ruf; er lebte wie ein reicher Erbe von den Taten seiner Vorfahren. Unter seinen Nachfolgern kam es dann zu Rückschritten, zu Machtverlust und zu einem schlimmen Verfall der früheren Kraft und Tüchtigkeit.

 

Mömpelgard
Mömpelgard

Herausragend während seiner Herrschaft war die Erwerbung der Grafschaft Mömpelgard durch das Eheversprechen für seinen 9-jährigen Sohn, den späteren Grafen Eberhard IV. mit Henriette von Mömpelgard am 13. November 1397.

Durch die spätestens 1407 geschlossene Ehe wurde die Grafschaft Mömpelgard als unabhängiges Territorium dann bis 1796 wirtembergisch.

 

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1 Reichsstädte: Stadtgemeinden (Reichsstädte) und einige Bischofsstädte (Freie Städte), die im Heiligen Römischen Reich der unmittelbaren Herrschaft des Königs unterstanden und nicht wie die Landstädte der Herrschaft eines Landesherrn. Sie hatten eine gewisse Autonomie erworben und mussten zum Beispiel dem Kaiser keine Heerfolge leisten.

2 Schwäbischer Städtebund: militärisches Bündnis (1376) von 14 schwäbischen Reichsstädten (Ulm, Konstanz, Überlingen, Ravensburg, Lindau, St. Gallen, Wangen, Buchhorn, Reutlingen, Rottweil, Memmingen, Biberach, Isny und Leutkirch) unter Führung Ulms zur Sicherung der reichsstädtischen Freiheitsrechte; später auf 89 Städte ( vom Elsass bis Bayern) angewachsen. Der Bund richtete sich gegen den z.T. aggressiv betriebenen Herrschaftsausbau der Landesfürsten (Württemberg, Bayern) und gegen die kaiserl. Verpfändungspolitik: Die Städte sahen sich durch den Geldbedarf der Königswahl Wenzels bedroht, verpfändet oder verkauft zu werden. Er wurde von Kaiser Karl IV. erfolglos bekämpft, von König Wenzel 1384 widerwillig anerkannt, von Graf Eberhard II. von Württemberg 1388 bei Döffingen (bei Stuttgart) besiegt; seitdem verlor er seine politische Bedeutung.

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