Italienisch italiano
Home

 

Der Ablass

Die katholische Kirche hatte im Mittelalter einen großen Einfluss auf die Menschen. Dass sich Menschen zu allen Zeiten gelegentlich nicht den kirchlichen Normen entsprechend verhielten und so Schuld (Sünden) auf sich luden, ist sicher verständlich. Sünden zogen aber auch “göttliche Strafe“ nach sich.

Blitz
Unwetter wurde als Strafe Gottes angesehen

 

Taufe Christi
Taufe Christi

Das frühe Christentum (seit dem 6. Jahrhundert) ging davon aus, dass Gottes Vergebung von Sünden von den Menschen einen bewussten Akt der grundlegenden Umkehr und Veränderung des Lebens brauchte, der durch die Taufe symbolisiert wurde. Durch die Taufe wurden also alle Sünden vergeben; ein gleicher Akt der Umkehr war aber später nicht mehr möglich und schwere Sünden, die nach der Taufe begangen wurden, konnten nicht mehr vergeben werden.

Mit der Zeit wurde das seelsorgerische Problem von schweren Sünden (Mord, Ehebruch, Abtrünnigkeit) nach der Taufe dadurch gelöst, dass dem Sünder, als Zeichen der ernstgemeinten erneuten Umkehr, vom Bischof eine strenge Buße auferlegt wurde, gewöhnlich in Form von längerem Fasten und zeitweiligem Ausschluss von der Eucharistie (Abendmahl) oder sogar der christlichen Gemeinschaft. War diese Buße absolviert, wurde der Sünder wieder in die Kirchengemeinschaft aufgenommen.

Besonders verdiente fromme Christen konnten durch so genannte Friedensbriefe eine solche Bußzeit verkürzen.

Der Tod war in der mittelalterlichen Gesellschaft allgegenwärtig und in den Predigten wurde den Menschen mit den schrecklichen Qualen des Fegefeuers, die in allen Einzelheiten dargestellt wurde, große Angst gemacht.

Marienmünster in Dießen: Seelen im Fegefeuer
Marienmünster in Dießen: Seelen im Fegefeuer

 

Nach der Lehre der katholischen Kirche müssen die Seelen nach dem Tod, nach deren Trennung vom Körper, von allen irdischen Sünden reingewaschen (geläutert) werden, ehe sie in den Himmel kommen und das geschieht im Fegefeuer, in der Übergangszone zwischen Himmel und Erde.

Die Buße wurde zum Sakrament erhoben und zur Vorbereitung auf die “Ewigkeit im Paradies“ bot die Kirche nun zahlreiche Hilfen an.

Die katholische Kirche, die solche Sündenschuld mit entsprechenden Sündenstrafen belegte, unterschied zwischen zwei Formen:

  • Ewige Sündenstrafen, die die ewige Verdammnis des Schuldigen in der "Hölle" zur Folge haben,
  • und zeitlich begrenzte Sündenstrafen, die im "Fegefeuer" oder noch auf Erden abgeleistet werden konnten (siehe unten).

 

Konfession

Dafür führten südfranzösische und nordspanische Bischöfe den sogenannten Ablass ein, der den Menschen, die ihre Sünde bereut und gebeichtet hatten, bestimmte Pflichten auferlegte.

In der Bibel sucht man vergeblich nach einem Hinweis auf den Ablass. Damals unterschied man zwischen der ewigen Vergebung der Schuld, die Gott allein vorbehalten war und dem Erlass der zeitlich begrenzten Sündenstrafen des Fegefeuers, die die Kirche in Gestalt des Ablasses gewähren konnte.

Die Scholastik, besonders Thomas von Aquino (gest. 1274), hatte die Lehre entwickelt, dass die Kirche aus dem Wirken Christi und der Heiligen einen unausschöpfbaren Schatz von Verdiensten (Gnadenschatz, thesaurus ecclesiae: Schatz der Kirche) besitze, der vom Papst als vicarius Christi verwaltet wurde und aus dem dem Sünder zum Ablass zeitlicher Sündenstrafen (also solche, die im Fegefeuer abzubüßen waren) sozusagen Gutschriften übertragen werden konnten. So gab die Kirche dem Sünder aus dem Gnadenschatz das, was ihm fehlte, um vor Gott wieder gerecht dazustehen und dem Sünder wurde dadurch die Strafe erlassen.

Darstellung des Fegefeuers in der Pfarrkirche in St. Egid (Klagenfurt am Wörthersee)
Darstellung des Fegefeuers in der
Pfarrkirche in St. Egid (Klagenfurt am Wörthersee)

Ablass wurde also für auferlegte diesseitige Bußpflichten, für bestimmte Zeitspannen der Bußzeit im Fegefeuer oder für die gesamte (auch für zukünftige Sünden) zu erwartende Fegefeuerbuße gewährt.

Bis 1967 wurde der Ablass deshalb in Tagen (gemeint waren streng kirchenrechtliche Tage der Buße) bemessen, was dann auf Jahre oder Jahrhunderte im Fegefeuer übertragen wurde.

Zunächst mussten die Bußstrafen noch vor der Lossprechung erbracht werden, später konnten sie ihr auch folgen. Die Auflistung der Bußstrafen war umfassend und hart. So konnten jahrelanges Fasten bei Wasser und Brot gefordert werden, aber auch Gebete, Almosen und Pilgerfahrten zu einer heiligen Stätte. Ab dem 11. Jahrhundert konnten Geldzuwendungen beim Bau von Kirchen und Brücken, die Teilnahme an einem Kreuzzug, das Einsammeln von Kreuzzugsgeldern, das Anhören einer Ablasspredigt an bestimmtem Ort und zu bestimmter Zeit und schließlich ab dem 13. Jahrhundert der käufliche Erwerb von Ablassbriefen dem Betreffenden die Strafe für seine Sünden erlassen.

Jan van Eyck: Auffindung des Kreuzes Christi durch Kaiserin Helena,Turin-Mailänder Stundenbuch, um 1422
Jan van Eyck:
Auffindung des Kreuzes Christi durch Kaiserin Helena,
Turin-Mailänder Stundenbuch, um 1422

So wurden Rompilger zahlreiche Möglichkeiten geboten, sich an besonderen heiligen Orten und besonderen Gedenktagen einen reichen Vorrat an Ablass zu erwerben.

Ein Sünder, der in reuiger Gesinnung jene Kapelle besuchte, in der St. Peter einst gepredigt hatte, wurden 7.000 Jahre Fegefeuer erlassen.

17.000 Jahre Fegefeuer blieben demjenigen erspart, der reuevoll die drei Kreuzpartikel küsste.

Die Reliquien in der Wittenberger Schlosskirche, an deren Tür Martin Luther später seine 95 Thesen anschlug, konnten einem Sünder angeblich einen Strafnachlass von 1.902.202 Jahren und 270 Tagen Fegefeuer erwirken.

 

Papst Bonifatius VIII. verkündet 1300 das erste Heilige Jahr
Giotto di Bondone:
Papst Bonifatius VIII. verkündet 1300 das erste Heilige Jahr
(Freskofragment in der Lateransbasilika)

„Vollkommene Ablasse“ waren sehr begehrt und waren allein dem Papst vorbehalten. So erließ Papst Urban 1095 für die Teilnehmer des ersten Kreuzzuges einen vollkommen Ablass. Später waren sie auch für breitere Schichten teuer zu erwerben, z.B. seit 1240 in Kirchen bei Wallfahrtsorten.

Auch der Jubiläumsablass wurde seit 1300 alle hundert Jahre wirksam; das letzte Mal im Jahr 2000.

 

Ab dem 14. Jahrhundert konnte der Gläubige schon auf Erden Vorsorge treffen, dass er den schrecklichen Qualen, im Fegefeuer entging, wenn er bestimmte Leistungen (z.B. fromme Spenden) vollbrachte, das mit der Zeit sehr beliebt wurde, von der Kirche aber als Geldquelle missbraucht und theologisch missdeutet wurde. Daraus entwickelte sich ein System von Ablösungszahlungen nach festen Tarifen, die zu einer wichtigen Einnahmequelle der Kirchenbehörden werden sollte (Ablasshandel).

Ablasshandel
Ablasshandel

Der Sünder kaufte sich zu diesem Zweck also einfach einen Beichtbrief bzw. den sogenannten Ablassbrief. Die Höhe des zu zahlenden Betrages richtete sich dabei schon bald weniger nach der "Schwere" der Sündenschuld, sondern vielmehr nach dem sozialen Stand des "Käufers": Je größer das Vermögen bzw. je höher der Stand des Käufers auf der sozialen Stufenleiter war, desto teurer war der Ablassbrief.

 

Clemens VI.
Clemens VI.

Papst Clemens VI. machte in seiner Bulle von 1343 diese Praxis zum Teil der katholischen Lehre. Einige Päpste entdeckten, dass sich der Ablass in einen Schatz von klingender Münze umwandeln ließ, wenn man den Gläubigen in der Ablasspredigt nur die Schrecken des Fegefeuers für sich und ihre verstorbenen Angehörigen genügend dramatisch ausmalte.

Obwohl wahre Reue des Sünders als Bedingung vorausgesetzt wurde, gewöhnten doch Ablasshändler das Volk an den Glauben, man könne Ablass für Sünden, selbst für künftige, mit Geld erwerben.

Es kam zu einer immer dreisteren Ausplünderung der Gläubigen zugunsten klerikaler, besonders päpstlicher Kassen.

Eine Weiterentwicklung war, dass man ab 1476 nicht nur für sich selbst, sondern auch für Verstorbene Ablass erwerben konnte, eine Tat der Nächstenliebe; man konnte sozusagen im Nachhinein eine Verkürzung der Fegefeuerzeit erwirken. Um die Jahrhundertwende forderten Ablasspredigten und Ablassbriefe wachsenden Protest heraus.

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurde diese Praxis von der katholischen Kirche enorm ausgeweitet und systematisch betrieben. Das Ablass-Privileg wurde an Kirchen oder Bischöfe weiter verpachtet. Das hatte u. a. den folgenden Grund:

Sankt Peterbasilika in Rom
Sankt Peterbasilika in Rom

In Rom war im 4. Jahrhundert über dem Grab des Apostels Petrus eine Kirche errichtet worden, die Mitte des 15. Jahrhunderts erneuert werden sollte, was aber an Finanzknappheit zunächst scheiterte. Erst 1506 konnte endlich mit dem kompletten Neubau der Kirche als Petersdom begonnen werden. Zur Finanzierung dieses äußerst kostspieligen Bauwerks bediente sich die Kirche nun vor allem der Einnahmen aus dem Verkauf der Ablässen, der deshalb stark forciert wurde.

Papst Leo X.
Papst Leo X.

Der, wegen seines ausschweifenden Lebensstiles, ständig verschuldete Papst Leo X. trieb den Ablasshandel zur wahren Perfektion. Seine Ablassbriefe wurden in ganz Europa wie Wertpapiere gehandelt. In Deutschland verpachtete Leo X. den Ablass 1517 an den verschuldeten Albrecht von Brandenburg, Erzbischof von Mainz.

Die eine Hälfte der Einnahmen aus dem Ablasshandel floss dabei nach Rom, die andere Hälfte benutzte Albrecht zur Tilgung seiner Schulden bei den Fuggern, das damals zeitweise reichste Kaufmannsgeschlecht Europas.

Mit der Organisation und Durchführung des Ablasshandels in seinem Herrschaftsgebiet beauftragte Albrecht einen Dominikanermönch, Johann Tetzel, der schon seit 1504 im Auftrag des Deutschen Ritterorden als Ablassprediger und -verkäufer tätig war.

In Vollmacht aller Heiligen und in Erbarmung gegen Dich, absolvire Ich Dich von allen Sünden Missethaten und erlasse Dir alle Strafen auf zehn Tage
Johann Tetzels Ablassbrief

1517 berief ihn Erzbischof Albrecht zum "General-subkommissar" für den Ablassverkauf in den Bistümern Magdeburg und Halberstadt, wo Tetzel bald dadurch bekannt wurde, dass er Ablassbriefe in abstoßend marktschreierischer Weise verkaufte. Ihm wurde z. B. folgender Verkaufsslogan nach-gesagt:

„Sobald der Gülden im Becken klingt im huy die Seel im Himmel springt." (Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt.)

Gerüchte über ihn besagten weiter, dass man auch Ablässe zugunsten Verstorbener kaufen konnte und sogar für Sünden Vergebung gewährt bekommen konnte, die man in der Zukunft erst begehen wollte.

Luthers Thesenanschlag in Wittenberg
Luthers Thesenanschlag in Wittenberg

Luther erkannte, dass der von der römisch-katholischen Kirche betriebene Ablasshandel weder von der Schrift noch von der Tradition der Kirche, noch auch von der Vernunft her begründet werden konnte, worauf er den ganzen Ablass zum Menschenwerk erklärte.

Er war eigentlich kein Gegner des Ablasses, sah aber im geschäftsmäßigen Ablasshandel einen starken Missbrauch. Mit seinen 95 Thesen, die er 1517 an die Tür der Wittenberger Schlosskirche anschlug, provozierte er die Lehren der römisch-katholischen Kirche, was die Art und Weise der Buße, die Autorität des Papstes und der Nutzen der Ablässe angeht.

Die katholische Kirche stellte die Missbräuche des Ablasses in der späteren Gegenreformation ab, hält aber bis heute an ihrem Ablasskonzept fest.

der Allerseelenablass
der Allerseelenablass

Das Ablassverständnis hat sich zwar gewandelt, wenngleich es auch heute noch Bußleistungen in Form von Geld gibt. Diese werden jedoch als Dankesgabe für empfangene Vergebung aufgefasst.

Dessen ungeachtet bleibt für evangelische Christinnen und Christen der Ablassgedanke schwer nachvollziehbar.

 

Die heutige katholische Ablasslehre wurde 1968 von Papst Paul VI. neu festgelegt und von Papst Johannes Paul II. 1998 in der Bulle für das Heilige Jahr 2000 bestätigt.

Dazu gehört z.B. Ablass kann vollkommen (Erlass sämtlicher Sündenstrafen) oder unvollkommen (teilweiser Erlass von Sündenstrafen) sein.

 

Eine besondere Bedeutung besitzt auch heute noch der Allerseelenablass. Vom 1. bis zum 8. November kann nach der Lehre der römisch-katholischen Kirche täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen im Fegefeuer gewonnen werden.

 

 

barra

Buße = die für eine religiöse, sittliche oder rechtliche Schuld zu leistende Sühne. Buße ist allen Religionen bekannt und setzt eine Schuld, vielfach auch ein Bekenntnis (Beichte) voraus. In der katholischen Kirche ist die Buße das Sakrament, das die nach der Taufe begangenen Sünden durch die Lossprechung (Absolution) des Priesters (Beichtvaters) tilgt, wenn der Sünder durch Reue, Bekenntnis der Sünden und Genugtuungswerke (Fasten, Almosen geben, Wallfahrten) mitwirkt (biblisch besonders auf Matthäus 18, 18 und Johannes 20, 21-23 zurückgeführt).
Das katholische Kirchenrecht schreibt dem Gläubigen mindestens einmal im Jahr das Bekenntnis begangener schwerer Sünden (Todsünden) und den Empfang des Bußsakraments vor.
Nach evangelischer Auffassung ist die Buße, Gesinnung der Umkehr, kein Sakrament, sondern vielmehr Reue über die Sünde und Glaube an Gottes Vergebung.

Friedensbrief hieß in der alten Kirche das Schreiben eines Confessor (Beichtvater), worin dieser um die Wiederaufnahme eines “Gefallenen“ in die Kirchengemeinschaft bat.

Fegefeuer = seit dem Mittelalter übliche Bezeichnung für den Zustand der Läuterung (Reinigung) des Menschen nach dem Tod. Die Lehre vom Fegefeuer (aus der Bibel nicht direkt zu begründen und deshalb von der evangelischen Theologie abgelehnt) geht davon aus, dass im Tod endgültig über das Schicksal des Menschen entschieden. Die in der Gnade Gottes sterben, werden durch die Sühnetat Gottes und die Fürbitte der Kirche im Fegefeuer gereinigt und vollendet.

Die heutige Ablasslehre wurde von Papst Paul VI. am 1. Januar 1967 neu festgelegt. Es gibt also den vollkommenen Ablass sowie den teilweisen Ablass. Der vollkommene Ablass kann durch verschiedene, genau geregelte religiöse Praktiken gewonnen werden; Teilablässe, die im Gegensatz zum früheren Usus kein spezielles Zeitmaß mehr vorsehen, können mit bestimmten Gebeten oder Praktiken aus dem gesamten Glaubensleben eines Katholiken verknüpft werden.
Man kann sich das Verzeichnis der Ablässe als eine Art umgekehrten Bußgeldkatalog vorstellen: Jede gute Tat nützt vor Gott nicht nur in dem Maß, wie es der eigenen „Leistung“ entspricht, sondern die Kirche „verstärkt“ und belohnt die Anstrengung noch zusätzlich.

Ablass = nach der katholischen Lehre der außersakramentale Nachlass zeitlicher Sündenstrafen (seit 1968 ohne Zeitbestimmungen). - Die Missstände im Ablasswesen des Spätmittelalters (Beichtbrief) gaben Luther (1517) dann den äußeren Anlass zur Reformation.

Kreuzpartikel (Particulae s. Crucis) = Stückchen des von der Heiligen Helena, Mutter Konstantins des Großen, aufgefundenen Kreuzes Christi. Die Überreste des Kreuzes (Nägel, Dornen, ein Tuch und sein Gewand), an dem Christus den Opfertod starb, gehören zu den wichtigsten Reliquien der Christenheit. Sie sind geradezu Symbole des Erlösungsgeschehens. Vom heilbringenden und Leben spendenden „wahren Holz“ einen Splitter zu besitzen, bedeutete für die Menschen der Spätantike und des Mittelalters daher höchstes Glück.

Wallfahrt = auch Pilgerfahrt genannt, ist religiös motivierte Fahrt beziehungsweise Wanderung zu heiligen Stätten, Gräbern oder Gnadenbildern; in den meisten Religionen verbreitet; bei den Wallfahrern (Pilgern) in der Regel mit der Vorstellung verbunden, am Wallfahrtsort Gott besonders nahe zu sein, und verknüpft mit der Erwartung, dort Stärkung des persönlichen Glaubens, Gewinn religiöser Erkenntnis, Heilung von Krankheiten, Hilfe in pers önlichen Notlagen und Sündenvergebung zu erlangen.
Wer z. B. 1350 eine Wallfahrt nach Rom unternahm, dem wurde Generalabsolution für all seine Sünden erteilt. Das war in der Zeit des Schwarzen Todes (Pest) ein attraktiver Grund für eine Wallfahrt. Schließlich wusste man ja nicht, wie lange man noch lebte und wollte zuvor noch seine Sünden loswerden.

Creative Commons Namensnennung- nicht kommerziell 3.0
 2007 - 2018
CSS validoHTML valido