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Die Vertreibung der Juden aus Wien

Erzherzogtum Österreich 1512
Erzherzogtum Österreich
um 1512

Im Zuge der Hussitenkriege (1419 – 1434/1439) wurden die Juden aus dem Herzogtum Österreich vertrieben (1420/21), da Albrecht V. sie unter anderem verdächtigte, mit den Hussiten1 zusammengearbeitet zu haben.

Darstellung eines Juden aus Worms mit gelbem Ring (16. Jahrhundert)
Darstellung eines Juden aus Worms
mit gelbem Ring (16. Jahrhundert)

1496 wurden die Juden dann auf Drängen der Stände2 von Maximilian I. aus den Herzogtümern Steiermark und Kärnten vertrieben, durften sich aber am Ostrand des Reiches (Zistersdorf im heutigen Niederösterrsich, Eisenstadt im Burgenland)  ansiedeln. Ab 1551 mussten sie beim Aufenthalt in Städten und Märkten den „gelben Fleck“ (auch Judenring, Judenkreis, rouelle - frz. „Scheibe“ - genannt) tragen.

Joseph II.
Joseph II.

Ab 1584 ließen sich in Wien einzelne „hofbefreite3“ Juden (Hofjuden) nieder und 1623 wurden alle Wiener Juden außerhalb der Stadt im "Unteren Werd" (werd = mittelhochdeutsch für Insel, heutiger 2. Bezirk), auf einer Flussinsel der Donau, zwangsangesiedelt .

In der Mitte des 17. Jahrhunderts lebten hier fast 1.400 Juden in 132 Häusern.  In der Stadt durften sie nur noch in der Judengasse tagsüber ihren Geschäften nachgehen. Abends mussten sie die Stadt verlassen.

Die jüdische Bevölkerung lebte im Wiener „Ghetto“ in wirtschaftlicher Freiheit. Sie durften hier auch ein Handwerk ausüben. Die Ausübung eines Handwerks außerhalb des „Ghettos4“ wurde erst unter Joseph II. erlaubt.

Leopold Karl von Kollonitsch
Leopold Karl von Kollonitsch

Trotz des ghettoartigen Lebens im Unteren Werd sah sich die Wiener jüdische Gemeinschaft Anfeindungen ausgesetzt. Die Predigten des katholischen Geistlichen Abraham a Sancta Clara (1644-1709), die Interventionen des Wiener Neustädter Bischofs Leopold Graf Kollonitsch (1631-1707) sowie mysteriöse Vorfälle bei Hof führten zur Aufhebung der Wiener Judenstadt.

Als im Jahr 1668 der drei Monate alte Kronprinz starb und ein Brand den größten Teil der Wiener Hofburg verwüstete, gelangten weite Kreise zu der Überzeugung, dass derartige Katastrophen die Strafe Gottes für die Zulassung der Juden in Wien seien. Im Jahr 1669 empfahl die Inquisitionshofkommission Kaiser Leopold I. die Ausweisung der Juden.

Gemäß Ausweisungspatent vom 28. Februar 1670 waren auf Befehl des Kaisers alle

".... die Juden insgesamt, keinen davon ausgenommen, von hinnen und aus dem ganzen Lande Österreich wegzuschaffen"....

Das ehemalige Wohngebiet „am Unteren Werd“ wurde zur Leopoldstadt.

Die abziehenden Juden erhielten Passbriefe, viele wanderten in andere habsburgische Länder wie Böhmen, Mähren und Ungarn5 aus, andere nach Bayern, nach Berlin, oder aber auch nach Polen.

Vertreibung der Juden aus Wien
Vertreibung der Juden aus Wien

 

Die Ansiedlung der Wiener Juden in Brandenburg

Großer Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg
Friedrich Wilhelm von Brandenburg

Der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm nahm 50 Wiener Familien in Brandenburg auf, wo sie zum Wiederaufbau des durch den 30-jährigen Krieg verwüsteten Landes beitrugen und eine blühende jüdische Gemeinde gründeten.

Sie erhielten viel schlechtere Privilegien als die Hugenotten, die ab 1685 ins Land kamen. Friedrich Wilhelm erlaubte den Juden die Niederlassung in der gesamten Mark Brandenburg und wies ihnen als Betätigungsfeld den Handel zu, die Zünfte blieben ihnen versperrt.

Zwar wurden sie beim Grenzübertritt vom Judenzoll befreit, bekamen aber die Zahlung jährlicher Schutzgelder auferlegt. Sie durften für die nächsten 20 Jahre mit Wolle, Tüchern und Konfektionswaren handeln, jedoch nicht mit Geld (Wuchergeschäfte).

Nur ein Kind pro Familie durfte sich in der Mark niederlassen; um eine Heiratserlaubnis zu bekommen, musste eine extra Gebühr entrichtet werden. Die entstehenden jüdischen Gemeinden durften einen Lehrer, einen Schächter anstellen und einen Friedhof anlegen, der Bau von Synagogen jedoch blieb vorläufig verboten.

 

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Die Schlacht von Kratzau in Bòhmen 1428
Die Schlacht von Kratzau in Böhmen
(1428)

1 Hussiten = unter dem Begriff Hussiten werden mehrere reformatorische beziehungsweise revolutionäre Strömungen zusammengefasst, die sich nach der Verbrennung des Theologen und Reformators Johannes Hus  auf dem Konzil zu Konstanz 1415 herausgebildet hatten.
Johannes Hus kritisierte den Reichtum der Kirche und ließ einzig die Bibel als gültig für Glaubensfragen gelten (gemeinsames religiöses Symbol war der Laienkelch, das Trinken des eucharistischen Weins (Kelchkommunion) durch nicht zum Klerus gehörende Christen); er erkannte die Unfehlbarkeit des Papstes nicht an, folgte damit dem englischen Philosophen, Theologen und Kirchenreformer John Wyclif und stand auch den Ansichten der Waldenser nahe. Seine Ansichten beeinflussten dann später auch Martin Luther.
Die Hussiten wurden von den meisten böhmischen Adeligen unterstützt und richteten sich hauptsächlich gegen die böhmischen Könige, die damals gleichzeitig das Amt des römisch-deutschen Kaisers bekleideten und die römisch-katholische Kirche, in deren Namen der Papst zu einem Kreuzzug gegen die Hussiten aufgefordert hatte. In den Jahren 1419 bis 1434/1439 kam es auf dem Gebiet des damaligen Königreichs Böhmen zu Auseinandersetzungen und Schlachten (Hussitenkriege).

Verbrennung des Johannes Hus
Verbrennung des Johannes Hus

2 Stände = ständische (rechtlich und sozial abgeschlossene Gruppen) Volksvertretung; siehe die Einteilung der mittelalterlichen Ständeordnung.
3 Die Hofbefreiung war ursprünglich nicht als Privileg gedacht, sondern sollte die Händler und Handwerker, die den fürstlichen Hof belieferten, aus den Fesseln des Zunftsystems befreien, denn außerhalb der Zünfte durfte der Zunftberuf (Handwerkerberuf) nicht ausgeübt werden. Früher mussten die Hofbefreiten mit den Herrschern ziehen, um an seinem Hoflager jederzeit zu Diensten zu stehen. Seit Wien das ständige Hoflager war, zogen die Hofbefreiten den Konkurrenzneid doppelt auf sich, denn nun konnten sie sich nicht nur für immer in der Stadt niederlassen, sondern auch die städtische Kundschaft beliefern und das ohne Einschränkung der Zünfte. Hofbefreite wurden nur wenige Auserwählte, die für das kaiserliche Dekret ausgiebig zahlen mussten. Dafür fielen alle anderen Steuern, Mauten und Zölle weg. Grundbesitz durften auch die Hofbefreiten nicht erwerben. Gerichtsherr der Hofbefreiten war der Hofmarschall. Nur wohlhabende Juden konnten sich ein solches Privileg leiste. Wer es sich nicht leisten konnte, versuchte als Brotgenosse bei einem Hofbefreiten unterzuschlüpfen. Wer nicht hofbefreit oder wenigstens ein Brotgenosse war, galt als fremder Jude, mit dem gelben Fleck gebrandmarkt, den Schikanen der Stadtverwaltung und der permanenten Ausweisungsgefahr preisgegeben. Wenn die Hofkammer wieder einmal Geld brauchte und die Juden nicht zahlen konnten oder wollten, war es möglich, das den Hofbefreiten das Privileg entzogen wurde.
4 Die Bezeichnung Ghetto wurde zum ersten Mal im 16. Jahrhundert verwendet und stammt wahrscheinlich vom venezianischen Gettore ab, die volkstümliche Bezeichnung für den Stadtteil Cannaregio, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sich eine Gießerei befand (Dialektbegriff ghèto von getto = Guss). Andere Herleitungen beziehen sich auf das hebräische Wort Get = „abtrennen“.
Bei Sonnenuntergang wurde das Ghetto verschlossen, so dass die jüdischen Bewohner nur tagsüber freien Zugang zu den übrigen Stadtbezirken hatten. Im Ghetto durften keine Christen wohnen, außerhalb des Ghettos keine Juden. Im christlichen Teil durften sie keine Läden besitzen. Um einer Überfüllung des Ghettos vorzubeugen, durfte nur das älteste Kind einer jüdischen Familie heiraten.
Das erste Ghetto in Deutschland entstand 1462 in Frankfurt.

5 Im heutigen Nord- und Mittelburgenland gründeten die Juden im Lauf der Zeit die “Siebengemeinden”. Die Siebengemeinden entstanden nach 1670, als Paul I. Fürst Esterházy Juden aufnahm, die von Leopold I. aus Wien vertrieben worden waren. Sie zählten zusammen rund 3000 Juden. Für den Schutz durch die Esterházy mussten sie an die Fürsten Schutzgebühren bezahlen. Sie selbst nannten sich Esterházy Schutzjuden.
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