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Die Ständegesellschaft im deutschsprachigen Raum

(Teil 2 von 3)

 

Beten, Schützen, Arbeiten
Beten, Schützen, Arbeiten

im Mittelalter entwickelten sich aus den drei Ständen (Adel, Freie und Unfreie) verschiedene hierarchische Ständemodelle.

Im ländlichen Raum entstand die ständische Gliederung von Adel, Klerus und Bauern und in den mittelalterlichen Städten die von Patriziern, Bürgern und unterständischen Gruppen (Volk).

 

Der 2. Stand

Bartholomäus  Bruyn der Ältere: Die drei Stände der Christenheit
Bartholomäus Bruyn der Ältere:
Die drei Stände der Christenheit

Die Geistlichkeit bzw. der Klerus war idealtypisch für das Beten da, hatte für das Seelenheil zu sorgen und hatte nach christlicher Lehre das Monopol der Weitergabe der religiösen Lehre.

Der Zugang zu den Kirchen-ämtern, durch die Priesterweihe, war jedoch mit wenigen Ausnahmen Personen adeliger Herkunft vorbehalten, was in späterer Zeit zu Spannungen zwischen der Kirche und dem Kaiser führte.

Theoretisch konnte man aus dem zweiten und dritten Stand in den Klerus aufsteigen, was aber eine große Ausnahme war. Auch Bauern- oder Handwerkersöhne konnten gelegentlich bis zum Bischof aufsteigen.

 

Die Darstellung der Gesellschaft im 16. Jahrhundert
Die Darstellung der Gesellschaft im 16. Jahrhundert

Obwohl nicht kriegspflichtig nahm vor allem der adelige Teil des Klerus an kriegerischen Handlungen teil. In der frühmittelalterlichen Wirklich-keit stellte die Kirche aber zirka zwei Drittel des deutschen Heeres.

 

Die Aufgabe des Adels war es (idealtypisch im Sinne einer Arbeitsteilung) zu kämpfen. Er sollte Klerus und Volk gegen Feinde verteidigen. Mitglied des 2. Standes wurde man durch Geburt.

 

Man unterteilte den Adel in:

Hoher Adel: Er bestand aus dem sogenannten Geburtsadel/Blutsadel und dem etwas niederen Dienstadel, welcher sich jedoch erst später herausbildete. Der hohe Adel war reichsunmittelbar und empfing somit sein Lehen direkt vom Kaiser.

Ritterstand
Ritterstand

Niederer Adel: am Beginn des Mittelalters war das Zugangskriterium zum Adel lediglich die Fähigkeit mit Pferd, Rüstung und Waffen an militärischen Aktionen teilnehmen zu können. So war es auch möglich, dass Bauernsöhne diese erforderlichen Qualifikationen erfüllten und dem Ritterstand und somit dem Adel angehören konnten. Dies führte dazu, dass sich der Adel im 12. Jahrhundert als separater Stand abschloss.

Der Reichslandfrieden1 von 1152 forderte zusätzlich zu den ursprünglichen Qualifikationen noch die Abstammung von Rittern, die Ritterbürtigkeit, hinzu.

Der Nürnberger Reichslandfrieden von 1186 verbot dann ausdrücklich den Eintritt von Bauernsöhnen in den Ritterstand. Im Gegensatz zum hohen Adel war der niedere Adel nicht reichsunmittelbar.

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1 Reichslandfrieden = vom deutschen König oder Kaiser zur allgemeinen Friedenssicherung, besonders zur Unterdrückung des Fehdeunwesens erlassener befristeter Landfrieden (pax generalis).

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