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Der Alltag der Bauern in der Ständegesellschaft

(Teil 3 von 3)

 

Die Farben als Unterscheidungskriterium

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Papst Leo III. krönt Karl den Großen
Papst Leo III. krönt Karl den Großen

em Adel waren, als Zeichen seiner Würde die Farben Gold, Rot, Blau, Grün und Weiß vorbehalten. Die Farben mussten rein und leuchtend sein, denn jede Schattierung erweckte den Eindruck des Schmutzigen.

Gold galt als äußerst wertvoll, war Ausdruck der göttlichen Herrlichkeit, symbolisierte die Sonne, stand für Hoheit, Ansehen und Tugend und war nur Königen (Kaiser) oder dem höchsten kirchlichen Adel erlaubt.

Bekleidung im 15. Jahrhundert
Bekleidung im 15. Jahrhundert

Rot und Purpur symbolisierten Liebe, Blut, Feuer, Macht, Märtyrertum und stand in der höfischen Welt für die Herrschermacht. Purpurne Kleidung durften nur Kaiser, Könige und Kardinäle tragen.

Blau galt als die Farbe der Weisheit, der göttlichen Wahrheit, Festigkeit, Dauer, Treue und Beständigkeit.

Grün stand für Glaube und Hoffnung und Weiß war die Farbe der Feste.

 

Während der Adel farbenfrohe Kleidung trug, waren dunkle Natur- und Erdfarben, wie Braun und Grau, Zeichen für Armut und eines sozial niedrigen Standes.

Bauer im Gehrock
Bauer im Gehrock

Der graue Leibrock der Bauern und Knechte, der meist aus ungefärbter Wolle oder Leinen bestand, symbolisierte durch seine schmutzige Farbe die soziale Minderwertigkeit des Trägers.

Randgruppen der christlichen Gesellschaft, wie Prostituierte, Pfarrerskonkubinen und Juden oder Araber wurden von stigmatisierenden Kleiderordnungen betroffen:

Dirnen mussten mancherorts rote Kapuzen oder Schleier, anderswo gelbe (Farbe für Gottesfeindschaft und Sinnlichkeit, für Neid, Geld, Pracht) Kopftücher oder Säume tragen,

"damit man sie erkenne".

Judenhut
Judenhut

Juden war (erstmals 1180) das Tragen des Judenhutes, cornutus pileus, vorgeschrieben, eines gelben spitzen Hutes mit abschließendem Knauf.

Neben Juden mussten sich auch Ketzer, Hexen, Wiedertäufer, Spielleute, Gaukler, Possenreißer und alle Personen, die ein unehrenhaftes Handwerk betrieben (z.B. Abdecker1 und Scharfrichter2 samt Familienmitgliedern) durch besondere Farben kenntlich machen,

"damit die ehrlichen Leute sich desto leichter vor Schaden hüten können".

(Zitat nach Wolfgang Hartung)

 

Scharfrichter
Scharfrichter

 

Eine Reichspolizeiverordnung aus dem Jahre 1530 sieht für die Frauen der Scharfrichter, die meist die Aufsicht über Frauenhäuser3, eine Sonderform der Bordelle, hatten gelbe Kopftücher vor. Ketzer hatten sich durch ein an Rücken und Brust getragenes gelbes Kreuz kenntlich zu machen.

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1 unter Abdecken verstand man das Abziehen der Haut von Tieren. Ursprünglich war es Sache des Besitzers, die Körper verendeter Tiere zu beseitigen, indem er diese im Misthaufen oder auf freiem Feld vergrub oder in die Latrine oder das nächstbeste Fließgewässer warf. Erst im späten Mittelalter bildete sich das spezialisierte Schindergewerbe. Die entstehende Geruchsbelästigung zwang die Abdecker, außerhalb der Dörfer zu wohnen. Die Bauern waren verpflichtet, sämtliche Tierkadaver an den Abdecker zu übergeben. Diese verwerteten die Reste und vergruben oder verbrannten, was nicht mehr verwertet werden konnte. Die Knochen aus der Abdeckerei wurden den Seifensiedereien, die verfaulte Fleischmasse den Salpetersiedern und die Häute den Gerbereien zugeführt. Durch den Kontakt mit den Kadavern hatten die Abdecker ein hohes Risiko, sich zum Beispiel mit Milzbrand zu infizieren.

2 Scharfrichter = die zur Vollstreckung von Todesstrafen bestellte besoldete Person. Seit dem 13. Jahrhundert berufsmäßig eingesetzt; das Gewerbe galt als “unehrlich“. Andere Bezeichnungen waren Freimann, Carnifex, Schinder.

3 Frauenhaus = eine spätmittelalterliche Sonderform des Bordells. Die Frauenhäuser waren entweder städtisches Eigentum und wurden von der Stadt einem Frauenwirt (meist der Scharfrichter) verpachtet, oder sie gehörten einem reichen Bürger, der das Gebäude der Stadt verpachtete.

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