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Das Ende Alamanniens

(Teil 2 von 2)

Das Blutgericht zu Cannstatt

Karlmann I.
Karlmann I.

nach vierjährigen kriegerischen Auseinander-setzungen lud der karolingische Frankenkönig Karlmann, Sohn Karl Martells, 746 die alamannischen Adligen zu einer Versammlung (Gerichtsversammlung) nach Cannstatt, um in dieser Angelegenheit Recht zu sprechen.

Es versammelten sich die wichtigsten Häupter des damaligen Herzogtums, vom Fürsten bis zum Freibauern1, nach alter Sitte unbewaffnet. Ihre Forderungen auf mehr Selbständigkeit wurden abgelehnt, im Gegenteil sie wurden wegen Hochverrats festgenommen, rechtsgültig verurteilt und hingerichtet.

Es sollen viele tausend Menschen den Tod gefunden haben. Die Folgen waren verheerend, denn die gesamte Führungsschicht der Alamannen wurde somit ausgelöscht und die Eigenständigkeit des alamannischen Herzogtums beendet.

Damit endete die Geschichte der Alamannen, die von nun an durch ein System von Grafschaften in das Großreich der fränkischen Karolinger eingegliedert wurden. Das Herzogtum Alamannien wurde aufgehoben und direkt von den Franken beherrscht. Damit verschwand der alamannische Herzogstitel für längere Zeit.

 

Alamannien erholte sich politisch nicht mehr, wodurch es bis heute noch ein Bayern, Franken, Sachsen usw. gibt, aber kein Alamannien mehr.

Die direkten Nachbarn (Frankreich, Spanien) verwenden noch heute dieses Wort für ganz Deutschland. Das Gebiet der Alamannia liegt heute auf fünf Staaten verteilt: Baden-Württemberg, Deutschschweiz, Vorarlberg, Liechtenstein und Elsass.

 

Alamannien - Teil des Frankenreichs

Die Franken setzten fortan den Franken gegenüber loyale fränkische Grafen1, u. a. Nachkommen des alten Herzogshauses und alamannische Adlige, aber auch solche aus der fränkischen „Reichsaristokratie“, zur Verwaltung Alamanniens ein.

 

Ab dem 9. Jahrhundert wurden die in Süddeutschland ansässigen Alamannen nach dem Teilstamm der Sueben meist als Schwaben bezeichnet.

Alamannien im Ostfränkischen Reich
Alamannien im Ostfränkischen Reich

Das Ostfränkische Reich (Vorläufer des Heiligen Römischen Reiches ) zerfiel um 900 in fünf erbliche Herzogtümer (Franken, Schwaben, Bayern, Sachsen, Lothringen), welche nur sehr lose durch das Königtum miteinander verbunden waren.

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1 Freibauer = Bezeichnung im Mittelalter für einen Bauern, der eigenen Grund besaß oder diesen von einem Grundherren gepachtet hatte

2 Graf = Im Merowinger- und Frankenreich war ein Graf ein königlicher Amtsträger, der in einer Verwaltungseinheit (Grafschaft) die königlichen Hoheitsrechte ausübte und in bestimmten Bereichen Stellvertreter des Königs/Kaisers war. Er stammte aus dem fränkischen Reichsadel und war in seiner Grafschaft oft auch mit eigenem Besitz vertreten.

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