Du bist in: Württemberg > Wirtemberg im 17. Jahrhundert

Das 17. Jahrhundert, ein Jahrhundert der Kriege

 

Die Situation in Südwestdeutschland nach dem 30-jährigen Krieg

durch große Bevölkerungsverluste während des 30-jährigen Krieges (1618-1648) wurde der protestantische Südwesten Deutschlands ein Einwanderungsgebiet.

Bevölkerungsverluste im 30-jährigen Krieg
Bevölkerungsverluste im 30-jährigen Krieg

 

Glaubensflüchtlinge
Ringet mit mir Kinderlein,
jetzt in dieser harten Not
Gott der wird uns gnädig sein,
denn wir dulden Hohn und Spott

Zur Rekultivierung der Landschaften wurden die Steuern gesenkt; Schulden und Zinslasten wurden um ein Drittel herabgesetzt. Das heimische Gewerbe wurde durch staatliche Eingriffe gefördert und gelenkt.

Man rief Arbeitsemigranten ins Land, denen man kostenlose Übergabe von nicht mehr bewirtschaftetem Boden und mehrjährige Steuerfreiheit zusicherte. Sie kamen aus

  • der übervölkerten Schweiz (vor allem aus den Kantonen Thurgau, Zürich und St. Gallen) und
  • aus dem Vorarlberg.
  • Man holte aber auch Glaubensflüchtlinge (ab 1650) aus dem Alpenland ins Land: Protestanten aus dem katholischen Österreich, z.B. nach Freudenstadt
  • Hugenottenkreuz
    Hugenottenkreuz
    Waldenser (protestantisch reformierte1 Kirche) aus aus dem Pragelatal in Italien,
  • Juden aus Österreich (1671),
  • calvinistische Hugenotten aus Frankreich (1685).

Sie waren alle willkommene Handwerker, Unternehmer und Händler und halfen das verwüstete Land wieder empor zu bringen.

Herzog Eberhard III.
Herzog Eberhard III.

 

Charakteristisch für diese Zeit des wirtschaftlichen Wiederaufbaus war die gute Zusammenarbeit zwischen der Regierung Eberhards III. (Regent von 1628 – 1674) und den Landständen2.

 

 

barra

1 reformierte Kirche (oft auch: evangelisch-reformierte Kirche): auf die Reformation Ulrich Zwinglis und Johannes Calvins (Calvinismus) zurückgehende Kirchengemeinschaften, die hauptsächlich in der Schweiz, in Schottland, in einigen Teilen Deutschlands, in Frankreich, in Ungarn und den USA (Presbyterianer) verbreitet ist.

2 Landstände: In den deutschen Territorien des Mittelalters und bis zum 18. Jahrhundert die nach Ständen (Geistlichkeit, Ritterschaft, Städte, selten auch die Bauern) gegliederte Vertretung des Landes gegenüber dem Landesherrn. Die Landstände traten meist nur auf Einberufung durch den Landesherren zusammen. Zu ihren Befugnissen gehörte besonders das Steuerbewilligungsrecht. Der Absolutismus verminderte im 17. und 18. Jahrhundert die Macht der Landstände

Creative Commons Namensnennung- nicht kommerziell 3.0
2007 - 2018
CSS validoHTML valido