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Das 17. Jahrhundert, ein Jahrhundert der Kriege
Der 30-jährige Krieg (1618 - 1648)
Der Dänisch-niedersächsischen Krieg (1625-1629)
Konfessionen im HRR
ie katholischen Truppen zogen weiter und die Mächteverhältnisse auf deutschem Boden änderten sich. Böhmen und die Pfalz wurden katholisch. Das Kriegsgeschehen verlagerte sich nach Norddeutschland.
Christian IV.,
König von Dänemark und Norwegen
Nachdem die protestantischen Heere im Reich eine Niederlage nach der anderen erlitten hatten und die katholischen Truppen immer weiter nach Norden vordrangen, fürchtete der protestantische König Christian IV. von Dänemark, der gleichzeitig Herzog von Holstein war, um seine Vorherrschaft im Ostseeraum. Unterstützt von England und den Vereinigten Niederlanden erklärte er 1625 Kaiser Ferdinand den Krieg.
Albrecht von Wallenstein
Es kam zum Dänisch-niedersächsischen Krieg (1625-29). Um dem Vormarsch des 20.000 Mann starken dänischen Heeres entgegentreten zu können, warb der Oberbefehlshaber von Wallenstein mit Einverständnis des Kaisers in kurzer Zeit 50.000 Mann für sein Heer an.
Der Krieg ernährt den Krieg
Das Land, in dem gerade gekämpft oder das besetzt wurde, musste für die Kriegskosten aufkommen. Die Bevölkerung musste für den Unterhalt des Heeres im Feld aufkommen. Sie mussten die Soldaten unterbringen, mussten ihnen Lebensmittel liefern und mussten auch für deren Sold aufkommen - nach dem Motto: Der Krieg ernährt den Krieg.
Jacques Cqallot: Zerstörung und Plünderung eines Dorfes
Sebastian Vrancx: marodierende Soldateska
Die Feldherren achteten darauf, möglichst die Gebiete gegnerischer Parteien zu belasten. Je länger der Krieg dauerte, desto mehr wuchs sich diese Praxis zu willkürlicher Plünderung mit allen Begleiterscheinungen von Raub und Mord aus.
Der Heerführer und seine Armee ließen der Bevölkerung kaum etwas zum Leben. Viele Bauern mit ihren Familien schlossen sich aus Not den Söldnern an, um Hunger und Elend zu entkommen.
Unter Wallensteins Kommando drängten die Katholiken die dänischen Truppen zurück und besetzen den protestantischen Norden des Reiches. Als Belohnung erhielt Wallenstein vom Kaiser das Herzogtum Mecklenburg.
Der Südwesten Deutschlands blieb dagegen für ca. 10 Jahre weitgehend verschont.
Das Restitutionsedikt
Passauer Vertrag
Noch bevor der Dänisch-Niedersächsische Krieg im Mai 1629 mit dem Frieden von Lübeck beendet wurde, wollte der Kaiser mit seinem "Restitutionsedikt" vom 6. März desselben Jahres die Zeit um 80 Jahre zurückdrehen. Er wollte dem Protestantismus im Reich endgültig den Boden entziehen und forderte die Rückgabe der nach dem Passauer Vertrag von 1552 protestantisch gewordenen Reichsgebiete. Er legte den Augsburger Religionsfrieden1 von 1555 streng katholisch aus und drohte jedem die Reichsacht an, der sich dem aus eigener Machtvollkommenheit und ohne reichsständische Mitwirkung erlassenen Restitutionsedikt widersetzte.
Urkunde des Restitutionsedikts
Mit dem Restitutionsedikt schien sich endgültig eine Kräfteverschiebung zugunsten des Katholizismus anzubahnen. Er markierte zugleich den Höhepunkt der kaiserlichen Macht im Reich und den Wendepunkt des Krieges, denn es fachte den schon gebrochenen Widerstand der Protestanten erneut an und führte ihnen Verbündete zu, denen Kaiser und Liga am Ende nicht gewachsen waren.
Die Situation in Wirtemberg
In Wirtemberg verlangten die katholischen Reichsstände die Rückgabe der seit dem Passauer Vertrag von 1552 durch die Protestanten eingezogene geistliche Güter. Der Herzog von Wirtemberg verlor 22 Klöster und damit ein Drittel seines Herzogtums.
1 Augsburger Religionsfrieden: Reichsgesetz vom 25. 9. 1555 zwischen
König Ferdinand I. (Kaiser Karl V.) Vertreter und den protestantischen Reichsständen
zur Beruhigung der ausbrechenden Unruhen zwischen den protestantischen und den
katholischen Reichsständen.
Die wichtigsten Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens waren: Den Lutheranern
(nicht aber den Reformierten) wurde Frieden und Besitzstand garantiert; den weltlichen
Fürsten wurde Religionsfreiheit zugesichert sowie das Recht, über die
Religion ihrer Untertanen zu bestimmen (Cuius regio, eius religio). Das bedeutete
aber nicht religiöse Freiheit der Untertanen oder gar Toleranz, sondern
Freiheit der Fürsten, ihre Religion zu wählen. Den Untertanen, die
nicht konvertieren wollten, wurde lediglich das "Recht" eingeräumt,
in ein Territorium ihres Glaubens auszuwandern; die geistlichen Fürsten
wurden von der Religionsfreiheit ausgenommen; wenn sie zur Reformation übertraten,
verloren sie Amt und Territorien; damit sollte die katholische Reichskirche geschützt
werden. Die Säkularisation (meist durch Enteignung vollzogene Umwandlung
von Kirchengut in weltlichen Besitz) von Kirchengut wurde bis zum Passauer Vertrag
von 1552 rückwirkend legalisiert, weitere Säkularisationen wurden verboten.