Die Berliner Mauer

 

(Teil 4 von 4)

 

Die Folgen der Berliner Mauer

die Berliner Mauer an der Kreuzung von Bernauer
              Straße und Schwedter Straße
die Berliner Mauer an der Kreuzung
Bernauer Straße und Schwedter Straße

Die Sperranlage schnitt über 50.000 Ost-Berliner von ihren Arbeitsplätzen im Westen ab.

S-Bahn und U-Bahnstrecken, Straßen und Telefonverbindungen wurden unterbrochen. Trotz der Absperrungsmaß nahmen gelang es bis Ende 1961 aber noch über 50.000 Menschen, die DDR zu verlassen.

 

Westberliner grüßen ihre Verwandten im 
              Osten
Westberliner grüßen ihre Verwandten im Osten

Allerdings wurde die Mauer immer weiter ausgebaut und die Zahl der Flüchtlinge nahm ab. 1962 waren es 16.000, 1965 noch 12.000 und 1968 nur noch 5.000.

 

Die Mauer wurde auf Anordnung der Direktion der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschland), unter Beaufsichtigung der Volkspolizei1 und den Soldaten der Nationalen Volksarmee2 errichtet. 28 Jahre lang sollte nun diese Mauer nicht nur die Stadt Berlin, sondern auch viele Familien eine ganze Nation teilen.

beim Zumauern der Fenster
beim Zumauern der Fenster

Um den unaufhaltsamen Flüchtlingsstrom zum Stoppen zu bringen, wurde in der Nacht vom 12. auf den 13. August 1961 die Grenze zwischen Ost- und Westberlin dicht gemacht. Hauseingänge und Fenster in den unteren Etagen der Häuser wurden zugemauert und später abgerissen.

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Zur Abgrenzung der Grenze wurde zunächst Stacheldraht verwendet, aber schon am 15. August wurde mit dem Bau der Mauer begonnen.

zugemauerte Fenster in der Bernauer Straße
zugemauerte Fenster in der Bernauer Straße

Die offizielle Begründung war, die Bevölkerung einerseits vom Faschismus und andererseits von einem möglichen feindlichen Angriff zu schützen.

Aber auch in den Tagen nach dem Mauerbau kam es zu zahlreichen Fluchtversuchen, hauptsächlich aus den Fenstern der Häuser, die direkt an der Grenze lagen.

17. August 1963: eine Familie 
              flüchtet aus der sowjetisch besetzten Ostzone
17. August 1963:
eine Familie flüchtet aus der Ostzone

 

Die militärische Grenzstruktur zu überwinden, wurde nun ein riskantes Unternehmen.

Die "Republikflucht3", das unerlaubte Verlassen der DDR, ein politisches Verbrechen, wurde offiziell schon im Jahr 1956 unter Strafe gestellt und schwer bestraft.

Soldaten patroullieren auf den Dächern
Soldaten patroullieren auf den Dächern

Einigen Schätzungen zufolge, wurden etwa 75.000 Menschen wegen Fluchtversuches, in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren, verurteilt und danach unter Aufsicht des Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) gestellt.

Wer bewaffnet war, Grenzstrukturen beschädigte, ein militärisches Mitglied war oder als solches militärische Geheimnisse kannte und bei einem Fluchtversuch aufgegriffen wurde, riskierte eine Gefängnisstrafe bis zu acht Jahren. In den 1980er Jahren wurden zwischen 1.500 und 2.000 Menschen wegen Republikflucht verhaftet.

die Berliner Mauer
die Berliner Mauer

 

 

"Illegales" Übertreten der sowjetisch besetzten Ostzone in den Westen wurde durch den Einsatz der Schusswaffen verhindert.

 

 

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1 Volkspolizei (VP) = in der DDR die zentral organisierte Polizei, die im Laufe der Zeit verschiedene Umstrukturierungen erfuhr. "Chef der DVP" (Deutschen Volkspolizei) war der Innenminister.
Die rund 18.000 Mann starken VP-Bereitschaften waren kasernierte Polizeitruppen, die vornehmlich zur Bekämpfung politischer Unruhen bestimmt waren (z. B. Anfang Oktober 1989 in größeren Städten der DDR Übergriffe auf friedliche Demonstranten der sich formierenden Bürgerbewegung).
Mit der staatlichen Wiederherstellung der deutschen Einheit 1990 wurde die VP aufgelöst und in die neuen Landespolizeien überführt. Für eine kurze Übergangszeit, bis zum Erlass eigener Polizeigesetze, galt in den neuen Bundesländern das Deutsche Volkparteigesetz als Landesrecht fort.

2 Nationale Volksarmee (NVA) = die Streitkräfte der DDR; 1956 aus den Verbänden der seit 1952 bestehenden Kasernierten Volkspolizei (KVP) und der seit 1950 getarnt aufgebauten See- und Luftstreitkräfte aufgestellt. Die NVA unterstand dem Oberbefehl des Warschauer Pakts. Oberste nationale militärische Führungs- und Verwaltungsbehörde war das Ministerium für Nationale Verteidigung.
Am 24. 1. 1962 wurde die allgemeine Wehrpflicht für Männer vom 18. bis 50. Lebensjahr mit einer Grundwehrdienstzeit von 18 Monaten eingeführt. Kriegsdienstverweigerung war nicht möglich, jedoch konnten Wehrpflichtige aus religiösen oder ähnlichen Gründen den Dienst mit der Waffe ablehnen und als so genannte Bausoldaten waffenlosen Wehrdienst in Baueinheiten der NVA leisten, was allerdings nicht ratsam war. Ein Dienst als Bausoldat hatte negative Auswirkungen auf die Ausbildungschancen. Der gewünschte Studienplatz blieb Bausoldaten oft verwehrt.
Die Präsenzstärke der NVA betrug 1989 173.000 Mann (darunter 92.000 Wehrpflichtige). Für den Mobilmachungsfall war die Verstärkung durch 323.000 Reservisten vorgesehen. Im Zuge der Vereinigung Deutschlands hatte die NVA am 3. 10. 1990 als eigenständige Streitkraft zu bestehen aufgehört. Die zu diesem Zeitpunkt existierenden Einheiten, Verbände und Dienststellen wurden z. T. mit der Absicht der vorläufigen oder längerfristigen Übernahme im Rahmen der Bundeswehr "reaktiviert".
Mit der Reduzierung der Truppenstärke der Bundeswehr ab 1990 sank die Zahl der im Osten stationierten Soldaten auf etwa 50.000 Mann (darunter etwa 25.000 frühere Offiziere und Unteroffiziere).

3 Die Freiheitsstrafe für Republikflucht wurde, , 8 Monate nach der Öffnung der Berliner Mauer, am 1. 7. 1990 aufgehoben.