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Die Grafschaft Wirtemberg bis 1495
(Teil 4 von 6)
Der schwäbische Bund
Kaiser Friedrich III. (1415 - 1493)
irtemberg sah sich von Außen durch die Entstehung des schwäbischen Bundes1, dem Bund im Lande Schwaben, bedroht.
Dieser Bund, dem zunächst alle schwäbischen Fürsten, Städte, Herren und Prälaten angehörten, war eine Idee des habsburgischen Kaisers Friedrich III.. Der Zweck des Bundes war den immer wieder verletzten Landfrieden in seinem Umkreis endlich zu sichern; die Mitglieder waren aber verpflichtet ihre militärischen Kräfte dem Haus Österreich zur Verfügung zu stellen.
Einige Reichsstände2 betrachteten den Bund mit feindseligem Misstrauen. Hauptsächlich mächtigere Fürsten, wie Graf Eberhard V., denen das schnelle Anwachsen der habsburgischen Macht sehr unerwünscht war.
Wirtemberg befand sich Österreich gegenüber in sehr gefährdeter Lage. Der österreichische Einfluss durchdrang das ganze Schwaben und umklammerte Wirtemberg von allen Seiten. Schon unter König Rudolf I. von Habsburg (1273/91), Stammvater aller späteren Habsburger, gab es den Unterschied des österreichischen Oberschwabens und des wirtembergischen Niederschwabens. Rudolf I. hatte versucht die niederschwäbischen Gebiete in sein Reich einzugliedern.
Die Lage wurde ziemlich peinlich, als Kaiser Friedrich III. Graf Eberhard V. aufforderte ohne Vorbehalt dem Bund beizutreten. Es gab nur zwei Möglichkeiten: entweder demütige Unterwerfung, deren Nachteile auf der Hand lagen, oder offener Widerstand, der gefährlich werden konnte, da der Bund zur Erhaltung des Landfriedens ohne Zweifel dem gemeinsamen Vaterland nützlich werden musste.
Graf Eberhard zog seinen Beitritt solang wie möglich hinaus. Dann gehorchte er den Mahnungen des Kaisers und trat dem Bund bei, unter der Bedingung mit anderen Reichsständen Einigungen eingehen zu können.
Goldenes Vlies
1492 erhielt er als Privileg für seine Verdienste vom zukünftigen Kaiser Maximilian die Ordenskette vom Goldenen Vlies verliehen.
Das Ziel des Ordens war die Erhaltung des katholischen Glaubens, der Schutz der Kirche und die Wahrung der unbefleckten Ehre des Rittertums. Er war der Jungfrau Maria gewidmet und hatte den Apostel und Märtyrer Andreas zum Schutzpatron. Außerdem konnte das Oberhaupt des Ordens ohne die Zustimmung der anderen Ritter keinen Krieg beginnen.
1 Schwäbischer Bund: 1488 gegründete Vereinigung der schwäbischen Reichsstände zur Sicherung des Landfriedens. Durch den Schwäbischen Bund sicherten sich die Habsburger ihre Vorherrschaft in Süddeutschland, dies vor allem nach dem Tod von Graf Eberhard im Bart. Infolge der Reformation lockerte sich der Schwäbische Bund und löste sich 1533 auf.
2 Reichsstände: Vetreter (Reichsfürsten, -grafen, -prälaten und -städte), die Sitz und Stimme im Reichstag hatten