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Das 17. Jahrhundert, ein Jahrhundert der Kriege
Die Ursachen des 30-jährigen Krieges
(Teil 1 von 2)
ie konfessionellen Gegensätze, die sich schließlich im Dreißigjährigen Krieg entluden, waren bereits in dem halben Jahrhundert vor 1618 zu einem immer dringlicheren Problem geworden.
Martin Luther
1517 wurde die geistliche und weltliche Ordnung dieses Staates erschüttert. Der Wittenberger Theologe Martin Luther löste mit seinen Thesen zur Reform, zur Spaltung der Kirche aus.
1555 einigten sich die protestantischen Reichsstände und die Katholiken (Kaiser) im Augsburger Religionsfriedens1 auf eine Koexistenz der beiden großen Konfessionen.
Augsburger Frieden
Der Augsburger Religionsfriede hatte aber eine widersinnige Situation hinterlassen. Im Reich herrschte zwar eine strenge Parität der Konfessionen, in den einzelnen Territorien hingegen musste aber die Einheit der Konfession gewahrt werden. Die Landesherren nutzten die Durchsetzung des einheitlichen Glaubens, um ihren Territorialstaat in Hinsicht auf Verwaltung, Behörden und Bildungswesen weiter auszubauen.
Angst und Misstrauen blieben. Hauptsächlich fühlten sich die Lutheraner wegen des wiedererstarkten und immer aggressiver auftretenden Katholizismus bedrängt.
Konfessionenverteilung in Mitteleuropa im 16. Jahrhundert
1 Augsburger Religionsfrieden: Reichsgesetz
vom 25. 9. 1555 zwischen König Ferdinand I. (Kaiser Karl V.) Vertreter
und den protestantischen Reichsständen zur Beruhigung der ausbrechenden
Unruhen zwischen den protestantischen und den katholischen Reichsständen.
Die wichtigsten Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens waren:
Den Lutheranern (nicht aber den Reformierten) wurde Frieden und Besitzstand
garantiert; den weltlichen Fürsten wurde Religionsfreiheit zugesichert
sowie das Recht, über die Religion ihrer Untertanen zu bestimmen
(Cuius regio, eius religio). Das bedeutete aber nicht religiöse
Freiheit der Untertanen oder gar Toleranz, sondern Freiheit der Fürsten,
ihre Religion zu wählen. Den Untertanen, die nicht konvertieren
wollten, wurde lediglich das "Recht" eingeräumt, in ein
Territorium ihres Glaubens auszuwandern; die geistlichen Fürsten
wurden von der Religionsfreiheit ausgenommen; wenn sie zur Reformation übertraten,
verloren sie Amt und Territorien; damit sollte die katholische Reichskirche
geschützt werden. Die Säkularisation (meist durch Enteignung
vollzogene Umwandlung von Kirchengut in weltlichen Besitz) von Kirchengut
wurde bis zum Passauer Vertrag von 1552 rückwirkend legalisiert,
weitere Säkularisationen wurden verboten.