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Das Herzogtum Wirtemberg im 16. Jahrhundert

Der Aufstand der Remstaler Bauern1

(Teil 5 von 5)

Das Ende des „Armen Konrad“

Bauernaufstand
Bauernaufstand

Am 31. Juli 1514 rückte Ulrich mit Billigung der Landschaft2 mit einem eigenen Aufgebot, das von auswärtigen Hilfstruppen verstärkt worden war, ins Remstal ein. Nach bewaffneten Auseinandersetzungen mussten die Bewohner der Stadt und des Amtes Schorndorf ihre Waffen strecken.

Am 2. August 1514 ließ der Herzog alle Wehrfähigen in der Vogtei Schorndorf, im Remstal und allen umliegenden Döfern auf den Wasen vor der Stadt vorladen, es erschienen zirka 3.400 Männer. Der angegebene Zweck der Vorladung war, ihnen die Entscheidung des Landestages zu eröffnen. Zuerst wurde ihnen befohlen die Waffen niederzulegen, was sie auch taten.

Die Landschaft hatte entschieden, dass die von Schorndorf, in Stadt und Amt, den Tübinger Vertrag anzunehmen hatten, die Huldigung zu tun haben, denselben zu halten und zu vollziehen haben.

„… zum andern, als nach gehaltenem Tübinger Vertrag durch Stadt und Amt Schorndorf etliche Ungehorsame und Mißhandlungen begangen worden, über das, so ihnen zuvor gnädig verziehen worden, so erkennt die Landschaft, daß alle die, so mit solchen Mißhandlungen verwandt sind, es sey mit Worten, Werken, Rathen oder Thaten strafbar und gefänglich anzunehmen seyen, und daß alsdann unser gnädiger Fürst und Herr gut Fug habe, gegen dieselben und ihrer einen jeden besonders mit Frag und Rechtfertigung vorgehen zu lassen ….“

Wilhelm Zimmermann: Allgemeine Geschichte des grossen Bauernkrieges: nach handschriftlichen und und gedruckten Quellen, 1. Teil, Franz Heinrich Köhler Verlag, Stuttgart, 1841, S. 248;

 

Jetzt bereuten die Wehrlosen ihre Leichtgläubigkeit, jetzt sahen sie mit Schrecken, dass sie eines Herrn und seiner Räte friedlichen Anträgen blindlings vertraut hatten.

Herzog Ulrich
Herzog Ulrich

Ulrich ritt ihnen in seiner Rüstung gegenüber und die Bauern senkten dehmütig den Kopf. Auf seinen Wink stürzten sich seine Reisige (Reiter, Berittene) auf sie und die, die als besonders tätig bei der Bauernbewegung galten, wurden aus dem Haufen herausgezogen und gefangen genommen. Es waren nicht weniger als 1.600, die als schuldig oder verdächtig galten. Innerhalb von drei Tagen waren alle Schwerangeklagte verhört und die Untersuchung abgeschlossen, so dass der öffentliche Rechtstag für Montag, den 7. August 1514 festgesetzt wurde. Die Angeklagten wurden auf den Schorndorfer Wasen geführt, wo unter freiem Himmel das Gericht gehalten wurde.

Die dort aus Schorndorf und den Amtsdörfern versammelten Männer, knieten vor dem Herzog nieder, baten um Gnade, huldigten auf den Tübinger Vertrag und wurden zu einer Geldstarfe verurteilt, die für die damalige Zeit sehr hoch war: 24 Gulden auf den Mann. Dann begann das Blutgericht.

Auf dem Schorndorfer Wasen werden die Rädelsführer geköpft
Auf dem Schorndorfer Wasen
werden die Rädelsführer geköpft

 

Die zu den Hauptverantwortlichen des Widerstandes erklärten Männer wurden zum Tode verurteilt und noch am selben Tag vor dem versammeltem Amt enthauptet: es waren der als Hauptmann bezeichnete Hans Volmar aus Beutelsbach und der als Waibel (Amtsbote, Hilfsperson) bezeichnete Sohn des Bastian Schwartzhansen.

Herzog Ulrich (rechts) beobachtet, wie Rädelsführer des Bauernaufstandes auf dem Schorndorfer Wasen geköpft werden
Herzog Ulrich (rechts) beobachtet, wie Rädelsführer des Bauernaufstandes auf dem Schorndorfer Wasen geköpft werden. (Stadtarchiv Schorndorf)
Gedenktafel für die in Schorndorf Hingerichteten
Gedenktafel für die in Schorndorf Hingerichteten

Am darauffolgenden Tag wurden weitere sieben Bauern als Mitglied des „Armen Konrad“ zum Tode verurteilt. Dies waren die Schorndorfer Michael Schmid, Ludwig Fassold, Hans, der Schwiegersohn des Messerschmieds, Hans Weiß, Jakob Huet, Hans Kleesattel und Jakob Dautel aus Schlechtbach. Auch dieses Urteil wurde sofort vollzogen. Als abschreckendes Beispiel wurde der Kopf von Jacob Dautel bis zu seiner Verwesung auf den mittleren Stadtturm von Schorndorf gesteckt.

Andere wurden mit Frau und Kind lebenslang des Landes verwiesen, teils mit Ruten bestraft, wie Veit Kraut, Michael Schultheiß von Reichenbach und andere, teils an der Stirn gebrandmarkt oder sonst körperlich bestraft. Alle aber mussten schwören sich nie zu rächen. Verlust der bürgerlichen Ehren und große Geldstarfen waren das Mildeste.

Gedenktafel für die in Stuttgart Hingerichteten
Gedenktafel für die in Stuttgart Hingerichteten

Am 9. August 1514 hielt Ulrich einen dritten Bluttag auf dem Marktplatz zu Stuttgart. Zu Tode verurteilt durch Köpfen wurden der als Rottmeister bezeichnete Hans Schmek von Waldenbuch, Peter Wolf, dessen Sohn Bernhard, Kaspar Schmid, Peter Koch, alle aus der Glashütte und Jörg Lägelen (Legolo), genannt Tiegel, aus Stuttgart. Das Haupt von Hans Schmek und Peters Wolf wurden zum Abschrecken auf zwei Türme der Hauptstadt gesteckt.

Die Entflohenen wurden auf Freitag, den 11. August nach Stuttgart vorgeladen, aber nur acht hatten es gewagt zu erscheinen. Sie wurden bestraft, aber nicht mit dem Leben. Die in der kurzen Frist von drei Tagen nicht Erschienen wurden zum Tode verurteilt. Dies waren 39 Männer aus der Stadt Schorndorf, sechs aus Winterbach, elf von Plüderhausen, zwei von Waldhausen, einer von Kircheneck, sechs von Großheppach, drei von Kleinheppach, 22 von Rudersberg, zwei von Krummenhard, 14 von Grunbach, drei von Schornbach und von Haubersbronn, 16 von Urach, zehn von Gerstetten und acht von Beutelsbach.

Kaiser Maximilian I. (um 1519), Holzschnitt von Albrecht Dürer
Kaiser Maximilian I. (um 1519),
Holzschnitt von Albrecht Dürer

Viele Aufständische flohen außer Landes, in die Freien Reichs-städte, wie etwa Esslingen, Schwäbisch Gmünd oder Heilbronn und in die Schweiz. Pregizer Vater und Söhne, Wagenhans und sein Sohn, Klaus Schlechtlins, Veit Bauer, Gaispeter, Ilz Entenmaier und andere, die eine wichtige Rolle in der Bauernbewegung gespielt hatten, werden unter den 'Ausgetretenen' (Flüchtlingen) genannt. Kaiser Maximilian I. erklärte die 'Ausgetretenen' in die Acht und Aberacht.

Auch der Weber Peter Gaiß aus Beutelsbach floh zunächst ins Ausland, wurde aber ein Jahr später (1515) von der Herrschaft Limpurg bei Schwäbisch Hall gefasst, nach Stuttgart ausgeliefert und dort hingerichtet.

Nach wenigen Jahren kehrten alle Flüchtlinge und Verbannte wieder ins Land zurück, angeführt vom Herzog selbst, der, sie die Landschaft sich ausdrückte, einen neuen 'Armen Konrad' anfangen wollte, um wieder sein Land zu bekommen, aus dem er selbst vertrieben und verbannt war.

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1 Quellen: Wilhelm Zimmermann: Verschiedene Autoren: Geschichten aus schweren Zeiten, Württembergische Volksbücher Herausgegeben vom Württ. Evangel. Lehrer-Unterstützungs-Verein, Verlag von Holland & Josenhans, Stuttgart;

2 Landschaft: hier: der dem Landesherrn, insbsondere bei der Schuldenverwaltung, gegenübertretende (oft auch von diesem initiierte) Zusammenschluss aller Landesstände oder, wo Geistlichkeit und Adel fehlten, auch nur der in Städten, Ämtern u. ä. verfassten Untertanen. [Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)]

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